FAQ

Frequently asked questions

Grundpraktikum

Ist das Grundpraktikum Voraussetzung für den Beginn des Studiums?

Das mindestens 6-wöchige Vorpraktikum ist spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des 1. Fachsemesters abzuleisten und der Nachweis darüber beim Praktikantenamt innerhalb der ersten acht Wochen der Vorlesungszeit vorzulegen. Diese Frist kann ausnahmsweise verlängert werden, wenn das Vorpraktikum aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden konnte. Dazu ist ein Antrag an das Praktikantenamt zu stellen.


Muss das Grundpraktikum am Stück abgeleistet werden?

Nein, die Zeit kann in einzelne Wochen unterteilt werden, wichtig ist nur die Erfüllung aller Bereiche nach der vorgegebenen Unterteilung.


Wie sollen die Berichte für das Grundpraktikum aufgebaut sein?

Aus den kurzen Tagesberichten soll die Tätigkeit an jedem einzelnen Tag ersichtlich sein. Desweiteren ist über jeden 2-Wochen-Abschnitt ein detaillierter Bericht zu verfassen. Als Richtwert kann eine DIN A4 Seite je Woche angenommen werden.


Was muss im Bereich 4 "Urformtechnik oder Umformtechnik" erledigt werden?

Der Bereich Urformtechnik kann z.B. in einer Gießerei, auf dem Gebiet des Kunststoffspritzgusses oder der Faserverbundwerkstoffe erledigt werden. 3D-Druckverfahren fallen nicht unter diesen Bereich.
Im Bereich Umformtechnik sind z.B. Biegeverfahren etc. anerkennbar.


Welche Betriebe eignen sich besonders für die Durchführung des Grundpraktikums?

Metallverarbeitende Betriebe mit beispielsweise Mechanikerauszubildenden eignen sich sehr gut als Praktikumsbetrieb für das Grundpraktikum.


Müssen alle 6 Wochen Grundpraktikum in ein und demselben Betrieb durchgeführt werden?

Nein, oft muss dieses Vorpraktikum in zwei oder mehreren Betrieben abgeleistet werden, da z. B. eine Gießerei-Abteilung nicht in allen Betrieben vorhanden ist. Auch kann eine zeitliche Aufteilung sinnvoll sein, wenn nicht 6 Wochen Zeit am Stück zur Verfügung stehen.


Leistet das Praktikantenamt Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb?

Nein, Der Praktikant beschafft sich seinen Ausbildungsplatz selbst. Im gewählten Betrieb muss die Durchführung der praktischen Tätigkeit nach den vorliegenden Richtlinien gewährleistet sein. Im Zweifelsfall muss die Eignung des Betriebs im Vorfeld mit dem Praktikantenamt abgeklärt werden.

Die zuständigen Arbeitsämter und Industrie- und Handelskammern (IHK) sind ggf. bei der Vorpraktikumsvermittlung behilflich. Das Praktikantenamt der Luft- und Raumfahrttechnik der Universität Stuttgart vermittelt keine Stellen. Es wird auch kein Verzeichnis von in Frage kommenden Firmen für das Grundpraktikum geführt.


 

Fachpraktikum - Praxissemester


Muss das Fachpraktikum am Stück abgeleistet werden?

Nein, die Zeit kann auch in sinnvolle Einzelabschnitte unterteilt werden.


Wie sollen die Berichte aufgebaut sein?

Beim Fachpraktikum sind keine Tages- bzw. Wochenberichte erforderlich. Gefordert wird ein technischer Gesamtbericht über die im Praktikum bearbeiteten Projekte. Weiterhin ist der „Begleitbogen zum Fachpraktikum“ auszufüllen.


In welchen Betrieben kann das Fachpraktikum durchgeführt werden?

Das Fachpraktikum sollte möglichst in Betrieben der Luft- und Raumfahrttechnik durchgeführt werden. Zugelassen sind Firmen des In- und Auslandes. Auch das Fachpraktikum kann auf mehrere Betriebe aufgeteilt werden, wobei ein Ableisten vor dem vierten Semester wegen der fehlenden theoretischen Qualifikation nicht zulässig ist. In Handwerksbetrieben sind die Voraussetzungen der Richtlinien für das Fachpraktikum selten erfüllt, so dass dieser Teil des Praktikums dort nicht abgeleistet werden kann.


Muss ich das Fachpraktikum im C@MPUS anmelden?

Ja, das Fachpraktikum muss im C@MPUS für den Prüfungszeitraum angemeldet werden, in dem die Anerkennung des Praktikums geplant ist.


 

Allgemein:


Hinweise zur Unfallversicherung von Studierenden bei Praktika.

Link zur Seite der Unfallkasse Baden-Württemberg


Welche Stellung hat der Praktikant im Betrieb?

Während der praktischen Ausbildung untersteht der Praktikant der jeweiligen Betriebsordnung. Es wird erwartet, dass er sich durch Interesse, Hilfsbereitschaft und Disziplin seinen Kollegen und Vorgesetzten gegenüber auszeichnet. Der Praktikant hat selbst darauf zu achten, dass der Betrieb die vorgeschriebene Ausbildung ermöglicht. Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zwischen Praktikant und Betrieb wird empfohlen, wobei die Einteilung der Ausbildungszeit von vornherein zu vereinbaren ist. Berufsschulpflicht besteht für den Praktikanten nicht. Am Werksunterricht oder an firmeninternen Kursen soll teilgenommen werden.

Es ist dem Ausbildungsbetrieb unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften überlassen, ob und in welcher Höhe eine Vergütung geleistet wird.


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